Schutz vor Infektion / Einreisevorschriften
Neben Mückenschutzmaßnahmen wird eine Infektion durch eine Impfung sehr wirksam verhindert. Die Impfung muß spätestens 10 Tage vor Einreise in ein Übertragungsgebiet bzw. in ein Land mit bestehender Gelbfieberimpfvorschrift durchgeführt werden, damit sie wirkt und gültig ist. Viele Länder verlangen bei der Einreise oder bei der Beantragung eines Visums die Vorlage einer „Internationalen Bescheinigung über eine Gelbfieberimpfung“ (gelber Impfausweis), wenn Sie aus einem Übertragungsgebiet oder als Staatsangehöriger eines Landes in einem Übertragungsgebiet mit einem Reisepass dieser Länder einreisen wollen.
Gelbfieberimpfung
Die Impfung erfolgt mit abgeschwächten Gelbfieberviren (sog. Lebendimpfstoff). Sie wird i. d. R. unter die Haut (subkutan) des Oberarmes gespritzt. Nach 10 Tagen verfügen Sie über einen wirksamen Impfschutz. Dieser hält mindestens 10 Jahre an, möglicherweise lebenslang. Bei bestimmten Personengruppen (kann eine Wiederimpfung bei einem erneuten Gelbfieber- Übertragungsrisiko erforderlich sein.
Die Impfviren werden nicht auf andere Personen übertragen, die Impfung ist für Andere einschließlich Schwangere oder kleine Kinder ungefährlich. Allerdings besteht ein Übertragungsrisiko des Impfvirus über die Muttermilch von stillenden Müttern auf ihre Säuglinge. Daher dürfen stillende Mütter ungeimpfter Säuglinge und Kleinkinder nicht geimpft werden. Weitere Lebendimpfungen wie z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken können nur gleichzeitig oder im zeitlichen Abstand von mindestens 4 Wochen vor bzw. nach der Gelbfieberimpfung gegeben werden. Kürzlich durchgeführte Impfungen und die Gabe von Immunglobulinen (z. B. gegen Tollwut oder Hepatitis) sollten Sie mitteilen.
Reaktionen nach der Impfung / unerwünschte Arzneimittelwirkungen
Die Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Unerwünschte Wirkungen treten i. d. R. innerhalb der ersten 3 Tage auf (Fieberreaktionen auch zwischen dem 4. und 14. Tag) und halten normalerweise nicht länger als 3 Tage an, klingen folgenlos ab und machen keine ärztliche Behandlung erforderlich. Am häufigsten (bei ca. 15%) treten Kopfschmerz, Abgeschlagenheit (grippeähnliche Symptome mit Gelenk- und Gliederschmerzen), Schmerzen, Rötung, Verhärtung und Schwellung an der Injektionsstelle teilweise mit Beteiligung der zugehörigen Lymphknoten und Muskelschmerzen auf. Es kann zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, gelegentlich auch Bauchschmerzen kommen. Gelegentlich (d.h. weniger als 1 auf 100) können die Lokalsymptome auch schwerer sein. Bei 1.4% (4.9% bei Kleinkindern) kann die Allgemeinreaktion (z.B. das Fieber) schwerer ausgeprägt sein.
Sehr seltene Impfreaktionen / Impfkomplikationen
Impfkomplikationen sind sehr seltene (d. h. weniger als 1 auf 10.000), über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen einer Impfung. Sehr selten können nach der Gelbfieberimpfung bei Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes und insbesondere gegen Hühnereiweiß nach Minuten bis Stunden allgemeine Überempfindlichkeitsreaktionen wie Nesselsucht, Schleimhautschwellungen im Rachen mit Luftnot und eventuell Schockzustände auftreten. Sehr selten, d.h. weniger als 1 auf 100.000 kam es innerhalb von 30 Tagen nach einer Erstimpfung zu einer fieberhaften Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute oder der Nerven mit Folgeschäden und in Einzelfällen tödlichem Ausgang. Auch über andere neurologische Anzeichen und Symptome, einschließlich Krämpfe, aufsteigende Lähmungen und neurologische Beeinträchtigungen wurde berichtet. Sehr selten, d.h. weniger als 1 auf 100.000 wurde innerhalb von 10 Tagen nach Erstimpfung über Fälle einer gelbfieberartigen Erkrankung mit häufig tödlichem Ausgang berichtet. Insgesamt sind bei weltweit über 600 Millionen Geimpften ca. 300 Fälle mit seltenen Impfkomplikationen und vereinzelt auch Todesfälle registriert worden.
Das Risiko für diese Impfkomplikationen wird bei Personen über 60 Jahre als erhöht beschrieben (1.6 - 4 auf 100.000 Impfungen). Auch bei Kindern vor dem vollendeten 9. Monat sind höhere Komplikationsraten bekannt.
Gegenanzeigen - d.h., eine Impfung sollte nicht durchgeführt werden
bei Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Impfstoffbestandteile oder gegen Eier bzw. Hühnereiweiß, bei angeborenen oder erworbenen Erkrankung des körpereigenen Abwehrsystems, u.a. symptomatische HIV-Infektion oder HIV-Infektion mit einer Zahl von unter 200 Helferzellen/μl, bei immunsuppressiver Behandlung z.B. Cortisonbehandlung (Tabletten oder Spritzen) oder andere Immunsuppressiva, nach Strahlen- und Chemotherapie, nach einer Thymusdrüsenentfernung oder der Fehlfunktion der Thymusdrüse, bekannter Myasthenia gravis oder bei einer mäßig bis schweren fieberhaften oder anderen akuten Erkrankung. Während der Schwangerschaft und Stillzeit und bei Säuglingen zwischen dem vollendetem 6. und vollendetem 9. Monat sollte die Impfung nur unter strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und nur bei unvermeidbarem Infektionsrisiko verabreicht werden. Bei Säuglingen jünger als vollendeter 6. Lebensmonat darf die Impfung nicht gegeben werden. Erstimpfungen bei Personen über 60 Jahre sollen nur durchgeführt werden, wenn ein signifikantes und unvermeidbares Risiko einer Gelbfieber-Infektion besteht.
Gehören Sie zu dieser Gruppe oder falls einer der hier genannten Umstände auf Sie zutrifft oder Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Gelbfieberimpfung erhalten dürfen, teilen Sie Ihre Zweifel dem Impfarzt/der Impfärztin mit.
Verhalten nach der Impfung
Für die Dauer von 7 Tagen bzw. bis zum Abklingen möglicher Impfreaktionen sollten Sie sich keinen starken körperlichen Belastungen aussetzen (z. B. Leistungssport, geplante Operationen, Sauna) und Sonnenbäder sowie übermäßigen Alkoholkonsum vermeiden. Für 4 Wochen nach der Impfung dürfen Sie kein Blut spenden. Für die Dauer von 4 Wochen nach der Impfung ist eine Schwangerschaft zu vermeiden. Eine Impfung in der Schwangerschaft oder eine Schwangerschaft nach der Impfung ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Sollten im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung unerwartete Symptome auftreten, die Sie auf die Impfung zurückführen, konsultieren Sie eine Ärztin/einen Arzt.